STEP - Outplacementberatung
S.T.E.P. Personalentwicklungsgessellschaft mbH Ludwigshafen
 
 

Finanzierung

Die Finanzierung der Transfer- und Beratungsleistungen erfolgt aus Sozialplanmitteln. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen beteiligt sich die Arbeitsverwaltung an den Kosten (§ 216a SGBIII oder § 216b SGBIII).

Oft sind solche Prozesse durch eingesparte Lohnfortzahlungen bei vorzeitiger Vermittlung, Vermeidung von Arbeitsgerichtprozessen oder Aufrechterhaltung von Produktivität und Qualität per Saldo kostenneutral, manchmal sogar kostengünstiger als ein Abfindungssozialplan.


Informationen
Direkter Link zu den
Stellengesuchen: [Online]

Gerne schicken wir Ihnen weitere
Informationen kostenfrei zu: [Anfrage]


Seminarangebot
Neben den auf dieser Homepage vorgestellten Dienstleistungen bieten wir Seminare zu Business-Themen an.
Weiterführende Informationen finden Sie auf unseren Webseiten www.step-lupe.de.




Home   |    Sitemap   |    Impressum   |    Disclaimer   |    (c) 2005 S.T.E.P. Personalentwicklungsgesellschaft mbH Ludwigshafen